Hallo,
zunächst ein paar kurze Antworten.
Btw.: Hauskirchen sind etwas anderes als Hausgemeinden. Hauskirchen sind idR einer Denomination angeschlossen. Hausgemeinden sind autonom. Hier bei uns geht es vornehmlich um Hausgemeinden und Christen, die einfache Gemeinde in ihrer Vielfalt leben.
Zu 1. Schon jetzt gibt es freie Trauerredner und es bedarf keiner Pastoren für eine Beerdigung. Also steht dem nichts entgegen, dass ein Mitglied der Hg zB die Trauerrede hält.
Zu 2. Nein, da HGen autonom sind und keine institutionelle Formen anstrebt, sind sie auch nirgends gemeldet. Allerdings kann natürlich jede HG sich selbst in die Gemeindesuchmaschinen eintragen. Aber ich vermute, du meintest hier eher so eine Art Zugehörigkeit zu einer Denomination.
Zu 3. Wenn sie wollen, warum nicht?
Zu 4. Dann können die Treffen der HG auch woanders stattfinden. In einem anderen Haus, aber es gibt sogar HG die sich bei einer großen amerikanischen Fastfoodkette treffen, oder wo auch immer sich Platz und Gelegenheit findet.
Zu 5. Nein.
Zu 6. Wenn du eine Kirchenrechtsgültigkeit meinst, je nachdem, welcher Pastor das entscheidet ja oder nein. Einen Kirchenrechtsanspruch gibt es da sicherlich nicht. Aber wozu braucht man das, wenn man außerhalb der institutionellen Kirchen und Gemeinden lebt? Freikirchen sind idR da wesentlich flexibler. Aber dort sind auch keine möglichen Kirchenrechtsfolgen.
Zu 7. Zunächst mal zB die Kosten, wenn man etwas zum gemeinsamen Essen mitbringt. Fahrtkosten zu den Treffen, der Preis für eine eigene Bibel......
Eigentlich haben HGen ja keine der Kosten, die in inst. Gemeinden anfallen. Kein spezielles Gebäude, keine Angestellten, keine bezahlten Dienste, usw.
zunächst ein paar kurze Antworten.
Btw.: Hauskirchen sind etwas anderes als Hausgemeinden. Hauskirchen sind idR einer Denomination angeschlossen. Hausgemeinden sind autonom. Hier bei uns geht es vornehmlich um Hausgemeinden und Christen, die einfache Gemeinde in ihrer Vielfalt leben.
Zu 1. Schon jetzt gibt es freie Trauerredner und es bedarf keiner Pastoren für eine Beerdigung. Also steht dem nichts entgegen, dass ein Mitglied der Hg zB die Trauerrede hält.
Zu 2. Nein, da HGen autonom sind und keine institutionelle Formen anstrebt, sind sie auch nirgends gemeldet. Allerdings kann natürlich jede HG sich selbst in die Gemeindesuchmaschinen eintragen. Aber ich vermute, du meintest hier eher so eine Art Zugehörigkeit zu einer Denomination.
Zu 3. Wenn sie wollen, warum nicht?
Zu 4. Dann können die Treffen der HG auch woanders stattfinden. In einem anderen Haus, aber es gibt sogar HG die sich bei einer großen amerikanischen Fastfoodkette treffen, oder wo auch immer sich Platz und Gelegenheit findet.
Zu 5. Nein.
Zu 6. Wenn du eine Kirchenrechtsgültigkeit meinst, je nachdem, welcher Pastor das entscheidet ja oder nein. Einen Kirchenrechtsanspruch gibt es da sicherlich nicht. Aber wozu braucht man das, wenn man außerhalb der institutionellen Kirchen und Gemeinden lebt? Freikirchen sind idR da wesentlich flexibler. Aber dort sind auch keine möglichen Kirchenrechtsfolgen.
Zu 7. Zunächst mal zB die Kosten, wenn man etwas zum gemeinsamen Essen mitbringt. Fahrtkosten zu den Treffen, der Preis für eine eigene Bibel......
Eigentlich haben HGen ja keine der Kosten, die in inst. Gemeinden anfallen. Kein spezielles Gebäude, keine Angestellten, keine bezahlten Dienste, usw.
Trotz so manchem Tief das ich erlebt habe, immer noch oder gerade deshalb Christ
